Auswahlverfahren

Beim Deutschen Innovationspreis für Klima und Umwelt (IKU) werden sowohl Innovationen berücksichtigt, die noch ganz am Anfang des Innovationsprozesses stehen, als auch solche, die sich bereits in der Marktdiffusion befinden. Die Tauglichkeit eingereichter Ideen sollte möglichst praktisch nachgewiesen sein, zum Beispiel durch Modelle, Prototypen oder auch Laborergebnisse.

Das Auswahlverfahren wird wissenschaftlich begleitet vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI. Die wissenschaftlich fundierte Bewertung stellt sicher, dass nur die innovativsten und umweltfreundlichsten Bewerbungen ausgewählt und der Jury empfohlen werden. Die Jury, gebildet aus Vertreterinnen und Vertreter aus vielen Bereichen der Gesellschaft, entscheidet auf dieser Basis über die Preisträger.

Die Expertinnen und Experten bewerten die Einreichungen objektiv nach folgenden Hauptkriterien:

1.Innovationsleistung: Fortschrittlichkeit gegenüber dem Stand der Technik

2. Beitrag zum Klima- und Umweltschutz

  • Klimaschutz und effiziente Nutzung von Energie
  • Erhalt der Biodiversität
  • Ressourcenschonendes, rohstoffeffizientes Wirtschaften (einschließlich des Recyclings und der Nutzung nachwachsender Rohstoffe)
  • Vermeidung gefährlicher Stoffe
  • Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung und Gewässerschutz
  • Abfallvermeidung, Bodenschutz
  • Arbeitsschutz

Darüber hinaus werden folgende Kriterien in die Bewertung einbezogen:

1. Marktpotenzial der Innovation

2. Vorteile für Verbraucher und Unternehmen

3. Mögliche Synergieeffekte

4. In Kategorie 5 „Technologietransfer“ werden zudem Vorteile für die Bevölkerung des Ziellandes sowie die Nutzung der vor Ort gegebenen Ressourcen in der Bewertung berücksichtigt.